Dividendensteuer-Rechner

Berechnen Sie die erwarteten Steuern auf Ihre Dividendenausschüttungen aus Wertpapierdepots oder Fonds.

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Formel / Berechnung
Dividend Tax = Total Dividends × Tax Rate

Funktionsweise der Dividendensteuer

Die Dividendensteuer wird auf Gewinnausschüttungen eines Unternehmens an seine Aktionäre erhoben. In Deutschland wird diese meist als Abgeltungsteuer direkt an der Quelle (Bank) einbehalten. Das Verständnis der Regeln ist wichtig für Dividenden-Investoren, die von passiven Einkünften leben oder ihre Erträge für langfristiges Wachstum reinvestieren möchten.

Steuerregeln in Deutschland

Abgeltungsteuer

Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit 25 % versteuert (zzgl. 5,5 % Soli und ggf. Kirchensteuer). Die Steuer wird automatisch abgeführt.

Teileinkünfteverfahren

Für Unternehmer, die eine GmbH besitzen, gelten oft Sonderregeln, bei denen nur 60 % der ausgeschütteten Dividenden versteuert werden müssen.

Quellensteuer (Ausland)

Bei ausländischen Aktien behält der ausländische Staat oft eine eigene Quellensteuer ein. Diese kann meist teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Tipps für Dividenden-Kunden

Stellen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank, um den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person) zu nutzen.
Beachten Sie bei ausländischen Aktien Doppelbesteuerungsabkommen, um zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzufordern.
Reinvestieren Sie Dividenden automatisch, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren, denken Sie aber daran, dass die Steuer sofort anfällt.
Für Privatanleger mit geringem Einkommen kann eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung die Belastung auf den persönlichen Steuersatz senken.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Steuerfreibetrag?
Ja, den Sparer-Pauschbetrag. Er liegt seit 2023 bei 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare.
Was ist die Quellensteuer?
Steuer, die direkt „an der Quelle“ (also im Land des Unternehmens) einbehalten wird. In Deutschland ist die Abgeltungsteuer eine Form der Quellensteuer.
Muss ich die Steuer in der Erklärung angeben?
Meist nein, da die Abgeltungsteuer eine „abgeltende“ Wirkung hat. Bei ausländischen Depots oder für die Günstigerprüfung ist die Angabe jedoch oft sinnvoll oder nötig.